Bylaws of the DGfT e.V.
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- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der Ethikbeirat
- die Schiedskommission
- Wahl des Vorstandes
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung
- Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
- Ausschluss eines Mitgliedes
- Beschlüsse über Satzungsänderungen
- Vereinsauflösung.
6.8 Beschlussfassung und Wahl erfolgen offen. Blockwahlen sind zulässig. Die Mitgliederversammlung kann ein abweichendes Verfahren beschließen. 6.9 Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse über Satzungsänderungen und die Vereinsauflösung bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Die Beschlüsse werden protokolliert. Das Protokoll hat Ort, Datum und Tagesordnung sowie das Ergebnis der Abstimmung/Wahl zu enthalten und ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben. 6.10 Vollmachten oder Stimmboten sind nicht zugelassen.
- Beschwerden von natürlichen oder juristischen Personen.
- Fragestellungen, die von DGfT-Mitgliedern, zertifizierten Personen oder Institutionen sowie verbandsinternen Organen und Ausschüssen an ihn herangetragen werden.
Der Ethikbeirat ist dazu berechtigt, auch auf eigene Initiative ethische Fragestellungen aufzugreifen und innerhalb des Verbands zum Diskurs anzuregen. 8.8. der Ethikbeirat gibt sich eine öffentlich einsehbare Geschäftsordnung